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Derzeit sind unsere Kapazitäten restlos ausgeschöpft, so dass wir momentan keine neuen Mandanten aufnehmen können.
Gern können Sie bei unserem Verband nach Buchhaltungsbüros suchen:
b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter
Startseite Sie sind selbstständig? Sie möchten gern mehr Zeit für die wesentlichen Aufgaben im Tagesgeschäft haben und trotzdem über eine aktuelle und aussagefähige Buchführung* verfügen können? Wir unterstützen Sie von der Existenzgründung über die Buchung laufender Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnungen bis zur Unternehmensplanung und zur Vorbereitung von Bankgesprächen. Denn Sie benötigen die Buchhaltung*, um:
• jederzeit einen Überblick über die Liquiditätslage Ihres Unternehmens zu haben • die Entwicklung Ihres Unternehmens einzuschätzen und zu planen • Dokumente für die Lösung von Steuer- und Rechtsproblemen zur Verfügung zu haben
Dennoch wird Buchhaltung* von Unternehmen und freiberuflich Selbstständigen oft als ungeliebte Pflicht betrachtet. Aber nicht von uns! Wir helfen Ihnen gern, Ihre Belege und Zahlen in Ordnung zu bringen und wir zeigen Ihnen, wie Sie sich selbst gut organisieren können!
Wir arbeiten nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes und übernehmen im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1 ff. StBerG) ausschließlich die Leistungen, die vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 5 ff. StBerG) nach § 6 StBerG (insbesondere § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG) ausgenommen sind.
Unsere Dienstleistungen umfassen ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die Erstellung der lfd. Lohnabrechnungen. Dies gilt auch dann, wenn die Begriffe "Buchhaltungsmanagement", "Übernahme der Buchhaltung" bzw. "Buchhaltung/Buchführung" oder "Lohn" oder "Brutto-Netto-Abrechnungen" genannt werden.
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