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Preise...

... sind hier nicht zu gewinnen - aber unsere Preise sind auch kein Geheimnis!

  
Die Kosten für laufende Buchhaltung lassen sich im Voraus nur sehr schwer abschätzen. Der Arbeitsaufwand hängt selbstverständlich von der Anzahl der Belege ab und wie einfach oder komplex einzelne Geschäftsvorfälle sind. Auch spielt die Vollständigkeit und die Belegsortierung eine große Rolle.


Allgemein:  

Bei der Preisgestaltung  haben wir darauf geachtet, dass alle Leistungen für unsere Mandanten verständlich, transparent und überprüfbar sind. Unser Rat: Eine gut vorbereitete Buchhaltung mit vollständigen Belegen spart Zeit und Kosten!

Allgemeiner Stundensatz:

Leistungen, die nicht mit einer Pauschale, einem Festpreis oder nach Gebührentabelle abgerechnet werden, werden mit einem Stundensatz von 90,00 EUR berechnet. Die Abrechnung erfolgt je angefangene Viertelstunde.


Buchhaltung*/ Jahresbuchhaltung*:

Unabhängig davon, ob wir Ihre Buchhaltung monatlich, vierteljährlich oder nur einmal im Jahr bearbeiten, fallen hierfür Kosten für Sie an. Die Höhe hängt davon ab, wie Sie uns Ihre Unterlagen aufbereitet haben. Bei unsortierten Belegen wie z. B. lose Sammlung im Schuhkarton, fallen zusätzlich Kosten für das Sortieren an, ebenso für Nacharbeiten und Nachbuchungen.


Die Abrechnung kann nach vorab vereinbarter Pauschale oder nach Zeitaufwand erfolgen, aber auch nach Umsatz unter Zugrundelegung der Gebührentabelle des b.b.h.-Verbandes.


Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird grundsätzlich nach der Anzahl der Belege und somit nach Anzahl der Buchungen abgerechnet.


Pauschalen für die lfd. Buchhaltung*:

Wenn wir eine Pauschale für die Buchhaltung* vereinbaren, wird diese für die monatliche Buchhaltung* für ein Unternehmen ab 45,00 EUR Mindestwert betragen. Auch hier richtet sich die Pauschale nach dem Umfang der zu leistenden Tätigkeiten.


Die mit der erstmaligen Aufnahme der Daten verbundenen Tätigkeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.


lfd. Lohnabrechnungen:

Wir erstellen für Sie die monatlichen lfd. Lohnabrechnungen für Ihre Arbeitnehmer, die Meldungen an die Krankenkassen und die Lohnsteueranmeldungen, sowie die notwendigen Sozialversicherungsmeldungen. Dazu gehören folgende Kosten:


  • Erstellen von lfd. Lohnabrechnungen pro Abrechnungszeitraum je Arbeitnehmer - pro Monat = 25,00 EUR
  • Anmeldung und Abmeldung oder Ummeldung bei der Krankenkassen - je Arbeitnehmer = 25,00 EUR
  • Meldungen zur Berufsgenossenschaft - pro Meldung/Jahr = 60,00 EUR

Die mit der erstmaligen Aufnahme der Daten verbundenen Tätigkeiten sowie Bescheinigungen und sonstige Extraleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.


Unsere Begleitung und Mitwirkung bei der Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger wird nach Stundensätzen abgerechnet.


Es handelt sich hier um eine nicht abschließende Aufzählung.


Jahresabschluss und Steuererklärungen:

Die Erstellung der betrieblichen Gewinnermittlungen und Bilanzen sowie der jährlichen Steuererklärungen wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer, EÜR und Gewerbesteuer ist den Steuerberatern vorbehalten.


Daher müssen die nötigen Abschlüsse und Erklärungen von einem Steuerberater - frei nach Ihrer Wahl - angefertigt werden. Da wir auch für Steuerberater und Steuerkanzleien tätig sind, können wir vielleicht einen passenden Steuerberater für Sie finden!


Für die jährliche Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung - EÜR) muss mit Kosten vom Steuerberater ab 550,00 EUR netto und bei Bilanzierung mit Kosten ab 2.500,00 EUR netto gerechnet werden.


Die Kosten hängen vom Gesamtumfang und den Umsätzen Ihres  Unternehmens ab, es handelt sich hier lediglich um Richtwerte.




Alle Preise verstehen sich netto zuzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %